3. Sessionswoche
Nach dem Gesamtabstimmungs-Nein im Nationalrat genehmigt der Ständerat ein CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020, das über die Anträge des Bundesrates hinausgeht (37 Ja zu 1 Nein bei 1 Enthaltung).
Insbesondere wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:
- CO2-Verminderungsziel 1990 bis 2030 mindestens 50 Prozent, mit einem Inlandanteil von mindestens 60 Prozent.
- Ab 2023 ist der Ersatz einer alten durch eine neue Heizung mit fossilen Brennstoffen an sehr einschränkende Bedingungen gebunden.
- Die Ergänzung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung wurde abgelehnt.
- Bei Nichterreichen des CO2-Absenkungspfades können Treibstoffe um vorerst höchstens 10, später um höchstens 12 Rappen pro Liter verteuert werden.
- Der Abgabesatz auf Brennstoffen beträgt mindestens 96 Franken pro Tonne Heizöl und kann bei Nichterreichen des CO2-Anbsenkpfades bis 210 Franken angehoben werden.
- Unternehmungen, die jährlich 10'000 Tonnen CO2 oder mehr emittieren, können sich von der CO2-Abgabe durch eine Verpflichtung zu Emissionssenkungen befreien.
- WKK können teilweise oder vollständig von der CO2-Abgabe befreit werden, nicht aber Verbrennungsanlagen für Sonderabfälle.
- Eingeführt wird eine Flugticketabgabe in Höhe von 30 bis 120 Franken pro Ticket, Privatjets werden vorderhand nicht erfasst.
- Es wird ein Klimafonds geschaffen, in welchen alle «Klima-Abgaben» fliessen und welcher zu 51 Prozent an die Bevölkerung zurückverteilt wird. Der Rest fliesst in die Förderung von klimafreundlichen Aktionen.
- Beim Gebäudeprogramm wird der Bundesanteil von 75 auf 80 Prozent erhöht.
- Der Finanzsektor wird einzig über den Zweckartikel sowie ein Postulat in das CO2-Gesetz eingebunden, was sich im Verlauf der weiteren Debatten aber ändern dürfte
- Die Abschaffung der Rückerstattung der Mineralölsteuer an den öffentlichen Verkehr in städtischen und Agglomerationsgebieten soll schrittweise vorgenommen werden.
- Mit vier angenommenen Postulaten wird der Bundesrat zur Klärung von Fragen betreffend die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und weiterer klimapolitischer Massnahmen im Verkehr beauftragt.